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Basisdaten

Nachricht an die AAT Redaktion  

ID: 300264311

Typ: Begriff

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Beschreibung

Bezieht sich auf einen Geistlichen in der anglikanischen Kirche, dafür verantwortlich Diozesanbischöfe bei zeremonialen Funktionen und Verwaltungsaufgaben zu unterstützen. Seine Pflichten beinhalten in der Regel die allgemeine Dienstaufsicht über die Geistlichen des Pfarrbezirks und richten sich auf die Belange von Kirchenbauten und anderen kirchlichen Eigentums. Archediakone wurden zu Ehrwürdigen ernannt, Dieses Amt hat früher auch in der römisch-katholischen und östlich-orthodoxen Kirche existiert; in der römisch-katholischen Kirche ist diese Rolle durch die des Generalvikars ersetzt worden.

Quellen

Archidiakon
Gemeinsame Normdatei (GND)
http://d-nb.info/gnd/4142949-7
Heim, Kleines Lexikon der Kirchengeschichte (1998)
Seite: 37
Erzdiakone
Gemeinsame Normdatei (GND)
http://d-nb.info/gnd/4142949-7
Archidiakone