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ID: 300025765

Typ: Begriff

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Beschreibung

Mitglied einer religiösen Bruderschaft, das sich einer durch seinen Orden vorgeschriebenen Selbstdisziplin widmet. Ein Mönch legt in der Regel Gelöbnisse auf Armut, Keuschheit und Gehorsam ab. Die Durchführung religiöser Pflichten und Kontemplation stehen traditionell an erster Stelle. Ein Mönch lebt gemeinschaftlich in Klöstern, die üblicherweise von der Gesellschaft abgesondert sind, manche (Eremiten oder Anchoriten) leben aber auch allein. Ein Mönch unterscheidet sich von einem „Bettelmönch“ dadurch, dass er, ausgenommen in besonderen Umständen, ungestört von einem öffentlichen Predigtamt in seiner Zurückgezogenheit und Einsamkeit ist. Einige der bekannteren christlichen Mönchsorden schließen die Benediktiner, Clunizianer, Zisterzienser, Trappisten, Karthäuser, der Prämonstratenser und Kamaldulenser ein.

Quellen

Gemeinsame Normdatei (GND)
http://d-nb.info/gnd/4039902-3
Der Brockhaus Religionen : Glauben, Riten, Heilige (2004)
Seite: 440