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Basisdaten

Nachricht an die AAT Redaktion  

ID: 300025759

Typ: Begriff

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Beschreibung

Bezieht sich auf einen christlichen Geistlichen, der formell zu einem Haushalt oder einer Institution gehört. Dies beinhaltet zum Beispiel den Kleriker für einen Fürsten oder Lehnsherren, für eine Burg, ein Schiff, eine Garnison, ein Regiment oder jede Einheit in der Armee, Marine, für eine Universität, Schule, ein Arbeitshaus, ein Gefängnis, einen Friedhof, eine gesetzgebende Kammer oder andere öffentliche Institution. Der Ausdruck kann auch in seinem ursprünglichen Sinn gebraucht werden, in welchem Fall er auf einen Priester oder einen anderen Geistlichen verweist, der mit dem Gottesdienst in einer Kapelle betraut ist oder in deren Dienst steht.

Quellen

Der Brockhaus Religionen : Glauben, Riten, Heilige (2004)
Seite: 335
Huber und Rieth, Glossarium artis (1972-2004)